Angebot

Einzeltherapie:

  

Die angebotene therapeutische Arbeit ist tiefenpsychologisch fundiert. Dabei arbeite ich zielorientiert, suche mit Ihnen zusammen lebbare Lösungsansätze, die Ihrem persönlichen Sinn und Ihrem Gleichgewicht auf einem gesunden Weg dienen.

Ein dogmatisches Festhalten an bestimmten Therapiekonzepten wird der Einzigartigkeit eines jeden Menschen nicht gerecht, so dass ich es für sinnvoll und notwendig halte, für jeden Menschen einen passenden Therapieansatz zu entwickeln.

Da ich freiwillig auf eine Kassenzulassung verzichte, rechne ich bei Privatpatienten über deren Kasse ab.

Auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit eine Therapie bei mir wahrzunehmen. Sie können die Möglichkeit außervertraglicher Kostenübernahme nutzen. Was heißt das? 
Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie bei Ihrer Kasse. Diesem Antrag müssen Sie folgendes beilegen:

1. Eine „Notwendigkeitsbescheinigung „ (Befürwortung der Therapie durch einen zur psychotherapeutischen Vertragsbehandlung berechtigten Behandler).

2. Eine schriftliche Mitteilung, dass Sie bei mindesten drei Vertragstherapeuten Wartezeiten von drei und mehr Monaten in Kauf nehmen müssen.

3. Eine Bescheinigung von mir über die Möglichkeit unverzüglicher Behandlung Ihrer “Erkrankung“.

Die Krankenkasse ist dann zu einer Antwort Ihrer Anfrage verpflichtet. Bei einer Ablehnung kann formloser Widerspruch eingelegt werden. 

Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, rufen Sie mich an.

 

   
 

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Der Langsamste, der sein Ziel nicht aus den Augen verliert, geht noch immer geschwinder als jener, der ohne Ziel umherirrt.

Gotthold Ephraim Lessing